Sie möchten Ihre Website für alle Menschen zugänglich machen? In diesem Beitrag stellen wir Förderprogramme der Aktion Mensch vor, durch die gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit unterstützt werden können.
Viele gute Gründe
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft; für viele Unternehmen und Organisationen ein Anlass, um sich mit der Zugänglichkeit des eigenen digitalen Auftritts zu befassen. Doch auch, wenn Sie nicht unter das BFSG fallen sollten, lohnt es sich, in die Barrierefreiheit Ihres Internetauftritts zu investieren. Schließlich ist der Sinn einer barrierearmen Onlinepräsenz nicht etwa, den Gesetzgeber zufrieden zu stellen, sondern sämtlichen Nutzer*innen – unabhängig von eventuellen Einschränkungen – gleichberechtigte digitale Teilhabe zu ermöglichen.
Allerdings geschieht eine Überarbeitung der Webpräsenz nicht von heute auf morgen. Sie ist mit technischem, redaktionellem und grafischem Aufwand sowie entsprechenden Kosten verbunden. Unser Leitfaden für digitale Barrierefreiheit fasst zusammen, welche Punkte für eine barrierearme Webpräsenz von Bedeutung sind.