So wird digitale Barrierefreiheit finanziell gefördert

Sie möchten Ihre Website für alle Menschen zugänglich machen? In diesem Beitrag stellen wir Förderprogramme der Aktion Mensch vor, durch die gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit unterstützt werden können.

Animation einer Person und einer Euro-Münze auf einer Wippe.

Viele gute Gründe

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft; für viele Unternehmen und Organisationen ein Anlass, um sich mit der Zugänglichkeit des eigenen digitalen Auftritts zu befassen. Doch auch, wenn Sie nicht unter das BFSG fallen sollten, lohnt es sich, in die Barrierefreiheit Ihres Internetauftritts zu investieren. Schließlich ist der Sinn einer barrierearmen Onlinepräsenz nicht etwa, den Gesetzgeber zufrieden zu stellen, sondern sämtlichen Nutzer*innen – unabhängig von eventuellen Einschränkungen – gleichberechtigte digitale Teilhabe zu ermöglichen.

Allerdings geschieht eine Überarbeitung der Webpräsenz nicht von heute auf morgen. Sie ist mit technischem, redaktionellem und grafischem Aufwand sowie entsprechenden Kosten verbunden. Unser Leitfaden für digitale Barrierefreiheit fasst zusammen, welche Punkte für eine barrierearme Webpräsenz von Bedeutung sind.

Wie wird digitale Barrierefreiheit gefördert?

Um Organisationen bei der Umsetzung digitaler Barrierefreiheit zu unterstützen, bietet die Aktion Mensch verschiedene Programme an.

Hierzu gehören die „Mikroförderung für Barrierefreiheit“, durch welche Projekte mit einer Laufzeit bis maximal einem Jahr mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst werden können, sowie die „Projektförderung für Barrierefreiheit“, die umfangreichere Initiativen mit bis zu 450.000 Euro bezuschusst. Beide Angebote gehören zum Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“.

Bis zum 31. Dezember 2024 läuft außerdem das Aktions-Förderangebot „Digitale Teilhabe für alle“, das Projekten zur inklusiven Medienarbeit mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro gewährt.

Wer einen Antrag auf Förderung einreichen möchte, tut dies online auf der Website der Aktion Mensch.

Wer wird gefördert?

Um förderfähig zu sein, müssen Organisationen …

  • eine juristische Person sein
  • gemeinnützig sein
  • ihren Sitz in Deutschland haben
  • neben dem geschäftsführenden Organ über ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan verfügen
  • folgende Zielgruppen ansprechen: Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche oder Menschen in sozialen Notlagen
  • Projekte in folgenden Bereichen anbieten: Arbeit, Freizeit, Bildung, Persönlichkeitsentwicklung, Wohnen sowie Barrierefreiheit und Mobilität

Was wird gefördert?

Die Förderprogramme der Aktion Mensch sind darauf ausgelegt, sowohl physische als auch digitale Barrieren abzubauen, Wissen zu generieren und Zusammenarbeit zu stärken. Sie zielen mit anderen Worten nicht auf eine bestimmte Art von Projekt ab, sondern möchten gesellschaftliche Partizipation auf vielfältige Art und Weise unterstützen. Eine Maßnahme, die ein solches Vorhaben unterstützt, ist die Programmierung und Gestaltung von Websites, die den aktuellen Standards der WCAG oder BITV entsprechen.

Unsere Services zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit

Als Digitalagentur, der nicht nur zugängliche Produkte, sondern auch das Gemeinwohl am Herzen liegen, möchten wir unseren Teil dazu beitragen, eine Gesellschaft zu formen, in der Gleichberechtigung nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis gewährleistet ist. Darum beraten wir Sie gerne zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website und helfen bei der Realisierung barrierearmer Online-Präsenzen.

Unser Accessibility-Schnellcheck

Unser Accessibility-Audit

Unsere Leistungen im Bereich barrierefreies Webdesign

Partnerschaften und Auszeichnungen

  • Bilanziert
  • Überdurchschnittlich
  • Veröffentlicht
  • Mitglied
  • Klimakompensiert
  • Mitglied
  • Official
  • Official
  • Zertifiziert
  • Kooperation