Erklärung zur Barrierefreiheit
Für die visuellverstehen GmbH ist es als Teil unseres sozialen Engagements selbstverständlich, die digitale Barrierefreiheit unserer Website sicherzustellen und stetig zu verbessern. Teilhabe muss für alle möglich sein, online genauso wie offline.
Mit dieser Erklärung wollen wir unsere Bemühungen in Bezug auf die Einhaltung der nationalen Gesetze – unter anderem § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie § 13 Absatz 3 LBGG – und die Einhaltung internationaler Standards zur Barrierefreiheit im Internet darstellen.
Die Erklärung gilt für www.visuellverstehen.de und enthält:
Kontaktinformationen für die bei uns verantwortlichen Stellen
Unsere bisherigen und aktuellen Bemühungen um Barrierefreiheit
Den Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen
Kontaktinformationen für die bei uns verantwortlichen Stellen
Sie möchten Kontakt aufnehmen, uns bestehende Barrieren mitteilen oder mehr zur Umsetzung der Barrierefreiheit bei uns erfahren?
Kund*innen, die sich für eine Zusammenarbeit interessieren, erreichen uns unter der E-Mail-Adresse hello@visuellverstehen.de oder der Telefonnummer 0461 15065360.
Kund*innen, die Hilfe benötigen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, die hier nicht ausreichend abgehandelt werden, erreichen unseren Beauftragten und Geschäftsführer Sören Riechmann unter der E-Mail-Adresse soeren.riechmann@visuellverstehen.de oder der Telefonnummer 0461 15065360.
Unsere Bemühungen zur digitalen Barrierefreiheit
Wir arbeiten seit 2019 daran, die öffentliche Aufmerksamkeit für digitale Accessibility zu schärfen und unser Wissen auf diesem Gebiet kontinuierlich zu erweitern.
Die folgenden Maßnahmen haben wir bereits umgesetzt:
Anbieten von Accessibility-Audits nach WCAG und BITV als einen unserer Agentur-Services
Veröffentlichen von Blog-Beiträgen zum Thema digitale Barrierefreiheit
Veröffentlichen von Reels zum Thema digitale Barrierefreiheit
Verbreiten von Wissen zum Thema digitale Barrierefreiheit im Team über dedizierten Slack-Channel, in dem regelmäßig News geteilt werden
Weiterbildung des Content-Teams in Leichter Sprache
Auf unserer Website haben wir folgende Maßnahmen erfolgreich realisiert:
Ausreichende Kontraste von Textfarben zum Hintergrund
Alt-Attribute für sämtliche Bilder
Klare Seitenstruktur durch Design und Reihenfolge der Headings
Responsive Design
Tastaturnavigation an vielen Stellen, Videos z. B. per Tastatur abspiel- und pausierbar
Möglichkeit zur Untertitelung bei eingebundenen YouTube-Videos
Ausblenden rein dekorativer Bilder
An folgenden Maßnahmen arbeiten wir aktuell noch:
Zoomfähigkeit der Seite
Optionales An- und Ausschalten der Animationen
Tastaturnavigation auf der ganzen Website
Verbessern der Screenreaderkompatibilität
Seiteninhalte in Leichter Sprache
Semantisches HTML
Unser aktueller Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist laut aktuellem Stand teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:
Es liegt noch keine Sitemap vor. Alternativ kann zum Zurechtfinden auf der Seite aktuell die Navigation genutzt werden.
In Texten, die Elemente in anderen Sprachen verwenden, können noch keine lang-Attribute vergeben werden.
Das Padding ist teils noch nicht ausreichend.
Teils wird der Fokus verdeckt.
Einige Bereiche sind mit der Tastatur umständlich zu erreichen, z. B. unser Newsletter.
Wir verwenden an einigen Stellen auf unserer Website die Bezeichnung „Barrierefreiheit“, obwohl uns bewusst ist, dass eine vollständige Barrierefreiheit nicht erzielt werden kann und der Begriff „Barrierearmut“ daher zutreffender ist. Das ist darauf zurückzuführen, dass der Begriff „Barrierefreiheit“ aktuell noch gebräuchlicher ist und wir sicherstellen wollen, dass unser Service einfach gefunden werden kann – damit wir möglichst gut dazu beitragen können, dass mehr und mehr Angebote im Internet barrierearm zugänglich werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.03.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung in Absprache mit verschiedenen Teams (Content, Entwicklung und Design).
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.03.2024 überprüft. Wir aktualisieren die Erklärung mindestens einmal im Jahr.