Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?
Durch einen möglichst barrierearmen Webauftritt wird gewährleistet, dass digitale Inhalte, Technologien und Produkte so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen – zugänglich sind. Ziel ist es, eine inklusive Online-Umgebung zu schaffen, in der jede*r Nutzer*in die gleichen Chancen hat, Informationen zu erhalten, sich aktiv einzubringen und an digitalen Erlebnissen teilzunehmen.
Die verbesserte Usability, die durch klare Navigation, lesbare Texte und intuitive Funktionen entsteht, trägt zudem nicht nur zur Inklusivität bei, sondern gestaltet die Interaktion mit Ihrem digitalen Produkt für alle Nutzer*innen angenehmer. Dies wiederum fördert das Image Ihres Unternehmens und stärkt langfristig die Kund*innenbindung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die barrierefreie Zugänglichkeit digitaler Produkte und Dienstleistungen in der EU ab dem 28. Juni 2025 zum gesetzlichen Standard. Welche Produkte und Dienstleistungen von dem Gesetz umfasst sind, ist in Paragraf 1, Absatz 2 und 3 nachzulesen.
Eine Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nicht verpflichtet, ihre Webpräsenz barrierefrei zu gestalten. Wer im Internet Produkte verkauft, ist jedoch nicht von dieser Ausnahme umfasst.